»Der wahre Zweck des Menschen ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zum Ganzen. Zu dieser Bildung ist die Freiheit die erste und unerläßliche Bedingung.«
Wilhelm von Humboldt, 1792
Obgleich das Grundgesetz die Freiheit von Forschung und Lehre schützt, ist Freiheit sowohl im Bereich der akademischen Forschung als auch der akademischen Lehre bisher kaum repräsentiert. Zusehends werden vielmehr Freiheitsrechte beschnitten, ohne dass ein Bewusstsein dafür vorhanden wäre, dass es sich beim Wert der Freiheit um die grundlegende Errungenschaft unserer westlichen Zivilisation handelt.
Das Institut will mit seinen Aktivitäten in Forschung und Lehre dieser Entwicklung entgegentreten und die damit verbundenen wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Desiderate beheben.
»Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.« Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG